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AGB's für Bildgestaltung -Algemeine Geschäftsbedingungen -Design:

AGB VISUELLE KOMMUNIKATION
AGB FOTOGRAFIE (siehe unten)

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Designer und dem Kunden geschlossenen Verträgen und angenommenen Aufträgen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Im Falle widersprechender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Designers.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Ist zwischen dem Designer und dem Kunden ein monatliches Honorar vereinbart, so ist die Zahlung des Honorars zum Ersten eines jeden Monats fällig und ohne Abzug zu zahlen.
2.2 Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Werktagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen.
2.3 Bei (größeren) Aufträgen können von dem Designer Zwischenrechnungen gestellt werden.
2.4 Der Designer ist darüber hinaus berechtigt, Vorabrechnungen zu erteilen (insbesondere bei Anzeigenaufträgen).
2.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von (mind. 2-5% über dem jeweiligen Diskontsatz) bzw. bankübliche Kontokorrentzinsen in Höhe von normal mind.10% (mtl.) zzgl. evtl. anfallender Mahngebühren zu vergüten.

3 Urheberrechte und Übertragung von Nutzungsrechten

3.1 Der Designer ist Urheber sämtlicher Arbeiten und somit alleiniger Inhaber aller Verwendungszwecke.
3.2 Er überträgt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Rahmen des geschlossenen Vertrages auf den Kunden. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte bedarf einer besonderen Vereinbarung.
3.3 Die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte sowie jede Art der Vervielfältigung und Reproduktion, die über die vertragliche Nutzung hinausgeht bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Designers. Eine ohne Zustimmung des Designers erfolgte Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte, löst eine Vertragsstrafe in Höhe des 5fachen Auftragswertes aus.
3.4 Der Designer übernimmt bei der Einschaltung von Dritten keine Gewähr dafür, daß die Leistungen, die durch dritte Fremdfirmen im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht mit Urheberrechten, Leistungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.
3.5 Dem Designer steht das Recht zu, bei der Verwendung seiner Arbeiten als Urheber aufgeführt zu werden.
3.6 Der Auftraggeber stellt dem Designer nach Veröffentlichung Belegexemplare zur Verfügung.
3.7 Sämtliche im Rahmen des Vertrages/Auftrags gefertigten Werkstücke (Reinzeichnungen, Fotografien, Lithofilme, digitale Daten etc.) verbleiben im Eigentum des Designers und sind nach Beendigung des Vertrages, sofern sie sich im Besitz des Kunden oder des Dritten befinden, auf Verlangen des Designers an diesen herauszugeben.

4. Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung

4.1 Eine Haftung des Designers für künstlerische, literarische oder wissenschaftliche Qualität scheidet aus.
4.2 Die von dem Designer zur Durchführung des Vertrages erbrachten Leistungen sind von dem Kunden unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen. Eine Beanstandung muß schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe der Arbeiten an den Kunden bei dem Designer eingegangen sein. Unterläßt der Kunde die Anzeige innerhalb dieser Frist, so gilt die Arbeit als genehmigt. Eine nachträgliche Mangelrüge ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, sofern ein Auftrag aus mehreren Einzelleistungen besteht (Konzeption, Lithografie, Druck usw). In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, jede Einzelleistung nach den vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen. War ein Mangel bei Untersuchung der Arbeit nicht erkennbar, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Anderfalls gilt die Arbeit auch in Ansehung des versteckten Mangels als genehmigt.
4.3 Im Falle einer begründeten Beanstandung steht dem Designer das Recht zu, anstatt Wandlung oder Minderung, eine Nachbesserung vorzunehmen.
4.4 Im übrigen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten, die mit Abnahme der Arbeiten beginnt.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, nach Überprüfung die Arbeit abzunehmen. Die Abnahme von Einzelleistungen kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
4.6 Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Der Designer haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln. Der Designer haftet höchstens in Höhe des Honorars.
Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. 4.7 Der Designer verpflichtet sich, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt der Designer nicht. Die Haftung für eine im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eingeschalteten Fremdfirma wird seitens des Designers nicht übernommen.
4.8 Fotografien, Lithofilme, Entwürfe oder sonstige Arbeiten des Designers sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- oder Rücksendungen trägt der jeweilige Absender.
4.9 Der Designer verpflichtet sich, an ihn übertragenes Material sorgfältig zu behandeln. Für den zufälligen Untergang oder zufällige Verschlechterung des von dem Kunden an den Designer übergebenen Materials ist der Designer nicht verantwortlich. Eine Haftung für Beschädigung, fehlerhafte Bearbeitung oder Abhandenkommen des von dem Kunden an den Designer übergebenen Materials übernimmt der Designer lediglich bis zur Höhe des Materialwertes.

5. Schadensersatz und Verzug

5.1 Ist für die Leistung des Designers ein Termin bestimmt, so stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Überschreitung des Termins aus Verzug zu, die der Designer nicht zu verantworten hat.
5.2 Befindet sich der Designer mit der von ihm zu bewirkenden Leistung in Verzug, so hat der Kunde dem Designer eine angemessene Frist von 3 Wochen zur Bewirkung der Leistung zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Dies gilt nicht, sofern die Nichtbewirkung der Leistung auf einem Umstand beruht, der von dem Designer nicht zu vertreten ist.
5.3 Werden Aufträge aus Gründen, die nicht von dem Designer zu vertreten sind, abgebrochen, so kann der Designer ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars verlangen. Der Nachweis, ein Schaden sei nicht, oder wesentlich niedriger entstanden, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis durch den Designer, daß ein höherer Schaden entstanden ist.
5.4 Wird ein begonnener Auftrag aus nicht von dem Designer zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, insbesondere wenn der Kunde grundlos und endgültig die Erfüllung des Vertrages ablehnt, so steht dem Designer das volle Honorar zu. Die Geltendmachung weiterer dem Designer zustehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. Ist bei Fertigung der Arbeiten eine Handlung des Kunden erforderlich, insbesondere zur Verfügungstellung der Unterlagen etc., so kann der Designer, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
5.5 Wird die für die Durchführung eines Auftrages vorgesehene Zeit von dem Designer aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, so ist der Designer berechtigt, eine Erhöhung des vereinbarten Honorars im Verhältnis zur Zeitüberschreitung zu verlangen.

6. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schlußbestimmungen

6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Parteien der Sitz des Designers. Es gilt das deutsche Recht.
6.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand gemäß dem Wohnsitz des Designers vereinbart.
6.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

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AGB FOTOGRAFIE

I. Gültigkeit

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle jetzigen und zukünftigen vom Bildautor durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Im Falle widersprechender Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Bildautors.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen vier Werktagen zu erklären und gleichzeitig das gelieferte Material zurückzuschicken.

II. Nutzungsrechte / Urheberrechte und Übertragung von Nutzungsrechten

1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Bildautor gelieferten Bildmaterial, gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form, um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt. Der Bildautor ist Urheber sämtlicher an den Kunden überlassener Arbeiten und somit alleiniger Inhaber aller Verwendungszwecke.

2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bleibt überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher technischen Form, Eigentum des Bildautors, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.

3. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium und auf dem Datenträger, welche der Kunde angegeben hat, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Die Übertragung darüber hinausgehender räumlicher, sachlicher, medienbezogener oder datenträgerbezogener Nutzungsrechte sowie das unbeschränkte Nutzungsrecht, Exklusivrechte oder Sperrfristen sind erneut honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

Das gilt ausdrücklich für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials für die vereinbarten Nutzungszwecke dient,

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch, soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bildautors gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

III. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bildautors.

2. Überläßt der Bildautor auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Bildautor schriftlich bestätigt worden ist.

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Bildautor.

IV. Honorare, Gebühren und Kosten

1. Allgemeines

1.1 Die Produktion der zum Druck oder hochwertiger Präsentationen notwendigen Vorlagen (eventuell erforderliche Fachabzüge statt üblicher C-Prints, bzw. High-End-Scans ) werden dem Kunden bei Honorarvereinbahrung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
1.2 Es gilt das vertraglich vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM).
1.3 Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.II AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
1.3.1 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Bildmaterial vom Kunden nicht genutzt wird.
1.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Bildautor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird von dieser Regelung nicht berührt.
1.5 Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten, etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
1.6 Zu den vom Kunden zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich gültigen Höhe hinzu.
1.7 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

2. Auftragsarbeiten

2.1 Für Auftragsarbeiten wird grundsätzlich ein Produktionsvertrag abgeschlossen, der eine Honorarvereinbarung beinhaltet.
2.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
2.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
2.4 Ausfallhonorar, bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn 50% vom Grundhonorar, danach 100 %.

V. Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

2. Der Kunde hat das Bildmaterial nach Eingang der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Bildveröffentlichung den Bildautor als Urheber zu benennen. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.

4. Der Kunde hat dem Bildautor unaufgefordert über jede Veröffentlichung des Bildmaterials zu informieren und dem Bildautor unaufgefordert und kostenfrei 2 Belegexemplare zuzusenden.

VI. Gewährleistung und Haftung

1. Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers aufgrund etwaiger Mängel des Bildmaterials sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für verborgene Mängel.

2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seines Bildmaterials. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung. Er hat die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) zu beachten.

3. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

VII. Vertragsstrafe / Blockierung / Schadensersatz

1. Bei unberechtigter (ohne Zustimmung des Bildautors erfolgter) Nutzung, Duplizierung, Bearbeitung oder Weitergabe des Bildmaterials hat der Kunde den Bildautor von allen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Bildautor ist in diesem Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten, oder, mangels Vereinbarung, des dreifachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch Euro 150,- pro Bild. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.III 1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von - Euro 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate - Euro 1,- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für im Risikobereich des Kunden beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial, das nicht mehr nach den üblichen Gepflogenheiten weiter verwendet werden kann, ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Bildautor die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von - Euro 40,- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat - Euro 125,- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat - Euro 750,- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat - Euro 1500,- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Können Bilder, die in mangelhaftem Zustand (z.B. mit Fingerabdrücken) zurückgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Besteller die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten.

5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6. Durch alle Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Bildautors.

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-- -Mit freundlichen Grüßen,
- Johannes Hohnfeldt -
      M e d i a - A r t
D.P.H. Digital-Print-House * Immermannstr.39 * 0231/527930
** mediaart-dortmund.de ** 44147 Dortmund * fax / 527917

 

... gemeinsam in Verantwortung für Sie & Ihre Kunden!.

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 Ich wünsche Ihnen noch einen erfolgreichen Arbeitstag und eine angenehme Woche.