AGB's für Bildgestaltung -Algemeine
Geschäftsbedingungen -Design:
AGB VISUELLE KOMMUNIKATION
AGB FOTOGRAFIE (siehe unten)
1. Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
zwischen dem Designer und dem Kunden geschlossenen Verträgen
und angenommenen Aufträgen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes
schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Im Falle widersprechender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Designers.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Ist zwischen dem Designer und dem Kunden ein monatliches
Honorar vereinbart, so ist die Zahlung des Honorars zum Ersten
eines jeden Monats fällig und ohne Abzug zu zahlen.
2.2 Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Werktagen nach Rechnungsdatum
und ohne Abzug zu zahlen.
2.3 Bei (größeren) Aufträgen können von dem Designer Zwischenrechnungen
gestellt werden.
2.4 Der Designer ist darüber hinaus berechtigt, Vorabrechnungen
zu erteilen (insbesondere bei Anzeigenaufträgen).
2.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von (mind.
2-5% über dem jeweiligen Diskontsatz) bzw. bankübliche
Kontokorrentzinsen in Höhe von normal mind.10% (mtl.) zzgl.
evtl. anfallender Mahngebühren zu vergüten.
3 Urheberrechte und Übertragung von Nutzungsrechten
3.1 Der Designer ist Urheber sämtlicher Arbeiten und
somit alleiniger Inhaber aller Verwendungszwecke.
3.2 Er überträgt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte
im Rahmen des geschlossenen Vertrages auf den Kunden. Die Übertragung
darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich
oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte bedarf einer besonderen
Vereinbarung.
3.3 Die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte
sowie jede Art der Vervielfältigung und Reproduktion, die über
die vertragliche Nutzung hinausgeht bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Designers. Eine ohne Zustimmung
des Designers erfolgte Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte,
löst eine Vertragsstrafe in Höhe des 5fachen Auftragswertes
aus.
3.4 Der Designer übernimmt bei der Einschaltung von Dritten
keine Gewähr dafür, daß die Leistungen, die durch dritte Fremdfirmen
im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht mit Urheberrechten,
Leistungsrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind.
3.5 Dem Designer steht das Recht zu, bei der Verwendung seiner
Arbeiten als Urheber aufgeführt zu werden.
3.6 Der Auftraggeber stellt dem Designer nach Veröffentlichung Belegexemplare zur
Verfügung.
3.7 Sämtliche im Rahmen des Vertrages/Auftrags gefertigten
Werkstücke (Reinzeichnungen, Fotografien, Lithofilme, digitale
Daten etc.) verbleiben im Eigentum des Designers und sind nach
Beendigung des Vertrages, sofern sie sich im Besitz des Kunden
oder des Dritten befinden, auf Verlangen des Designers an diesen
herauszugeben.
4. Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung
4.1
Eine Haftung des Designers für künstlerische, literarische oder
wissenschaftliche Qualität scheidet aus.
4.2 Die von dem Designer
zur Durchführung des Vertrages erbrachten Leistungen sind von
dem Kunden unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen. Eine Beanstandung
muß schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 8 Tagen
nach Übergabe der Arbeiten an den Kunden bei dem Designer eingegangen
sein. Unterläßt der Kunde die Anzeige innerhalb dieser Frist,
so gilt die Arbeit als genehmigt. Eine nachträgliche Mangelrüge
ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, sofern ein Auftrag aus mehreren
Einzelleistungen besteht (Konzeption, Lithografie, Druck usw).
In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, jede Einzelleistung
nach den vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen. War ein Mangel
bei Untersuchung der Arbeit nicht erkennbar, so muß die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Anderfalls
gilt die Arbeit auch in Ansehung des versteckten Mangels als
genehmigt.
4.3 Im Falle einer begründeten Beanstandung steht
dem Designer das Recht zu, anstatt Wandlung oder Minderung,
eine Nachbesserung vorzunehmen.
4.4 Im übrigen gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist von 6 Monaten, die mit Abnahme der Arbeiten
beginnt.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, nach Überprüfung die
Arbeit abzunehmen. Die Abnahme von Einzelleistungen kann mündlich
oder schriftlich erfolgen.
4.6 Der Designer verpflichtet sich,
den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Der Designer
haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem
Handeln. Der Designer haftet höchstens in Höhe des Honorars.
Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
4.7 Der Designer verpflichtet sich, die zur Ausführung des Auftrages
erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt
auszusuchen. Eine Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt
der Designer nicht. Die Haftung für eine im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber eingeschalteten Fremdfirma wird seitens des
Designers nicht übernommen.
4.8 Fotografien, Lithofilme, Entwürfe
oder sonstige Arbeiten des Designers sind per Einschreiben zu
versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- oder
Rücksendungen trägt der jeweilige Absender.
4.9 Der Designer
verpflichtet sich, an ihn übertragenes Material sorgfältig zu
behandeln. Für den zufälligen Untergang oder zufällige Verschlechterung
des von dem Kunden an den Designer übergebenen Materials ist
der Designer nicht verantwortlich. Eine Haftung für Beschädigung,
fehlerhafte Bearbeitung oder Abhandenkommen des von dem Kunden
an den Designer übergebenen Materials übernimmt der Designer
lediglich bis zur Höhe des Materialwertes.
5. Schadensersatz und Verzug
5.1 Ist für die Leistung des Designers ein Termin bestimmt,
so stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Überschreitung des
Termins aus Verzug zu, die der Designer nicht zu verantworten
hat.
5.2 Befindet sich der Designer mit der von ihm zu bewirkenden
Leistung in Verzug, so hat der Kunde dem Designer eine angemessene
Frist von 3 Wochen zur Bewirkung der Leistung zu gewähren. Nach
Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder von dem Vertrag zurückzutreten,
wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Dies gilt nicht,
sofern die Nichtbewirkung der Leistung auf einem Umstand beruht,
der von dem Designer nicht zu vertreten ist.
5.3 Werden Aufträge aus Gründen, die nicht von dem Designer
zu vertreten sind, abgebrochen, so kann der Designer ein Ausfallhonorar
in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars verlangen. Der Nachweis,
ein Schaden sei nicht, oder wesentlich niedriger entstanden,
bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis durch den Designer,
daß ein höherer Schaden entstanden ist.
5.4 Wird ein begonnener Auftrag aus nicht von dem Designer zu
vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, insbesondere wenn
der Kunde grundlos und endgültig die Erfüllung des Vertrages
ablehnt, so steht dem Designer das volle Honorar zu. Die Geltendmachung
weiterer dem Designer zustehenden Schadensersatzansprüchen bleibt
hiervon unberührt. Ist bei Fertigung der Arbeiten eine Handlung
des Kunden erforderlich, insbesondere zur Verfügungstellung
der Unterlagen etc., so kann der Designer, wenn der Kunde durch
das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine
angemessene Entschädigung verlangen.
5.5 Wird die für die Durchführung eines Auftrages vorgesehene
Zeit von dem Designer aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen
wesentlich überschritten, so ist der Designer berechtigt, eine
Erhöhung des vereinbarten Honorars im Verhältnis zur Zeitüberschreitung
zu verlangen.
6. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schlußbestimmungen
6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist für beide Parteien der Sitz des Designers. Es gilt das deutsche
Recht.
6.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der
Gerichtsstand gemäß dem Wohnsitz des Designers vereinbart.
6.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt
die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
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AGB FOTOGRAFIE
I. Gültigkeit
1. Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle
jetzigen und zukünftigen vom Bildautor durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Im Falle widersprechender
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen
des Bildautors.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will,
ist dieses schriftlich binnen vier Werktagen zu erklären und
gleichzeitig das gelieferte Material zurückzuschicken.
II. Nutzungsrechte
/ Urheberrechte und Übertragung von Nutzungsrechten
1. Der Kunde
erkennt an, dass es sich bei dem vom Bildautor gelieferten Bildmaterial,
gleich welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form,
um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt. Der
Bildautor ist Urheber sämtlicher an den Kunden überlassener
Arbeiten und somit alleiniger Inhaber aller Verwendungszwecke.
2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bleibt
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher technischen Form,
Eigentum des Bildautors, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
3. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur
ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem
Medium und auf dem Datenträger, welche der Kunde angegeben hat,
sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Die Übertragung darüber hinausgehender räumlicher, sachlicher,
medienbezogener oder datenträgerbezogener Nutzungsrechte sowie
das unbeschränkte Nutzungsrecht, Exklusivrechte oder Sperrfristen
sind erneut honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
Das gilt ausdrücklich für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere
in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials für
die vereinbarten Nutzungszwecke dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet
oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch, soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden
handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege
der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage
oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen,
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Bildautors gestattet. Auch darf
das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-
oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
III. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bildautors.
2. Überläßt
der Bildautor auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung
oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist.
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom
Bildautor schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung
des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des
Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum
Eingang beim Bildautor.
IV. Honorare, Gebühren und Kosten
1. Allgemeines
1.1 Die Produktion der zum Druck oder hochwertiger Präsentationen
notwendigen Vorlagen (eventuell erforderliche Fachabzüge statt
üblicher C-Prints, bzw. High-End-Scans ) werden dem Kunden bei
Honorarvereinbahrung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
1.2 Es gilt das vertraglich vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar
vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing
(MFM).
1.3 Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.II AGB. Soll das Honorar
auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses
schriftlich zu vereinbaren.
1.3.1 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn
das gelieferte Bildmaterial vom Kunden nicht genutzt wird.
1.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
fällig und zahlbar. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der
Bildautor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
aktuellen Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens wird von dieser Regelung nicht berührt.
1.5 Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten
für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten, etc.)
gehen zu Lasten des Kunden.
1.6 Zu den vom Kunden zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten
kommt die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gesetzlich gültigen Höhe hinzu.
1.7 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig.
2. Auftragsarbeiten
2.1 Für Auftragsarbeiten wird grundsätzlich ein Produktionsvertrag
abgeschlossen, der eine Honorarvereinbarung beinhaltet.
2.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
2.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind.
2.4 Ausfallhonorar, bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn 50% vom
Grundhonorar, danach 100 %.
V. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich
zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
2. Der Kunde hat das Bildmaterial
nach Eingang der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit
zu überprüfen. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
3. Der Kunde ist verpflichtet,
bei jeder Bildveröffentlichung den Bildautor als Urheber zu
benennen. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.
4. Der Kunde hat dem Bildautor unaufgefordert über jede Veröffentlichung
des Bildmaterials zu informieren und dem Bildautor unaufgefordert
und kostenfrei 2 Belegexemplare zuzusenden.
VI. Gewährleistung
und Haftung
1. Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers
aufgrund etwaiger Mängel des Bildmaterials sind ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für verborgene Mängel.
2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung
seines Bildmaterials. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass
durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte
und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde
trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung. Er
hat die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates
(Pressecodex) zu beachten.
3. Der Bildautor haftet nur für Schäden,
die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht
werden.
VII. Vertragsstrafe / Blockierung / Schadensersatz
1.
Bei unberechtigter (ohne Zustimmung des Bildautors erfolgter)
Nutzung, Duplizierung, Bearbeitung oder Weitergabe des Bildmaterials
hat der Kunde den Bildautor von allen sich hieraus ergebenden
Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Bildautor ist in diesem
Fall außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen
vereinbarten, oder, mangels Vereinbarung, des dreifachen üblichen
Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch Euro 150,- pro
Bild. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches
bleibt hiervon unberührt.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.III 1.oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von - Euro 0,50
pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- Euro 1,- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für im Risikobereich des Kunden beschädigtes, zerstörtes
oder abhanden gekommenes Bildmaterial, das nicht mehr nach den
üblichen Gepflogenheiten weiter verwendet werden kann, ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass der Bildautor die Höhe des Schadens nachzuweisen
hat in Höhe von - Euro 40,- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- Euro 125,- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat - Euro
750,- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat - Euro 1500,-
pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. Können
Bilder, die in mangelhaftem Zustand (z.B. mit Fingerabdrücken)
zurückgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen
wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der
Besteller die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle
in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe
in Höhe von 30% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch alle Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit
bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die
Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist, der Wohnsitz des Bildautors.
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-- -Mit freundlichen Grüßen,
- Johannes Hohnfeldt -
M e d i a - A r t
D.P.H. Digital-Print-House * Immermannstr.39 * 0231/527930
** mediaart-dortmund.de ** 44147 Dortmund * fax / 527917